Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
schlossgut gross schwansee
I. Geltungsbereich
- Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels schlossgut gross schwansee, Am Park 1, 23942 Groß Schwansee (nachfolgend „Hotel“ genannt).
- Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderem als zu Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB in diesen Fällen keine Anwendung findet, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB.
II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Hotelangebots durch den Kunden zustande. In beiden Fällen steht es dem Hotel frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- Vertragspartner sind der Kunde und das Hotel. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von § 199 Absatz 1 BGB. Schadensersatzansprüche gegen das Hotel verjähren kenntnisunabhängig spätestens in fünf Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen sowie bei dem Hotel zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem Hotel zurechenbaren Verlust des Lebens.
III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer mit ein.
- Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer oder die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen gesetzlichen Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann das Hotel im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von € 5 pro Mahnschreiben geltend machen. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z. B. in Höhe der ersten Übernachtung) zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
- In begründeten Fällen, z. B. bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nach Absatz 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (Nichterscheinen)
- Das Hotel räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
- Falls ein Kunde eine Buchung ohne Änderungs- oder Stornierungsmöglichkeit gewählt hat und im Moment der Reservierung akzeptiert hat, dass 100 % des Preises des Aufenthalts von der Kreditkarte abgezogen werden, ist dieser Betrag nicht rückerstattbar. Die Zahlung wird auch bei Stornierung des Aufenthalts zu 100 % fällig.
- Eine kostenfreie Stornierung ist für Bestpreisraten und Halbpensionsraten bis 3 Tage vor Anreise möglich. Alle anderen Raten wie Arrangements, Hotdeals und sonstige besondere Raten unterliegen Stornierungsbedingungen, die der Kunde der Reservierungsbestätigung entnehmen kann. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden ist oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
- Der Abzug ersparter Aufwendungen ist in den Berechnungen der Pauschalen in lit. b. berücksichtigt.
- Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchte Leistung, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (Nichterscheinen).
V. Rücktritt des Hotels
- Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich gebuchten Zimmer vorliegen und der Kunde auf Rückfrage auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte oder nach Ziffer III. Absatz 5 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks) gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer I. Absatz 2 vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
VII. Haftung des Hotels
- Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Das Hotel haftet grundsätzlich für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche nur bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten. Ausnahmsweise haftet das Hotel bei leichter Fahrlässigkeit bei Schäden, die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen oder aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei Schäden, die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung des Hotels für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise für einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB höchstens bis zum Betrag von € 3.500 (Dreitausendfünfhundert Euro). Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von € 3.500 (Dreitausendfünfhundert Euro) der Betrag von € 800 (Achthundert Euro). Eine Aufbewahrung im Hotelsafe wird grundsätzlich empfohlen. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt vorstehender Absatz 1, Satz 2 bis 5 entsprechend.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kfz und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Hotels. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Vorstehender Absatz 1, Satz 2 bis 5 gilt entsprechend.
- Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden ebenfalls mit größter Sorgfalt behandelt. Vorstehender Absatz 1, Satz 2 bis 5 gilt entsprechend.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem zuständigen Fundbüro zu übergeben.
VIII. Zimmerkontingentverträge
- Zur Ergänzung des Hotelaufnahmevertrages wird nach Absprache ein separater Zimmerkontingentsvertrag abgeschlossen. Dabei stellt das Hotel dem Besteller eine bestimmte Anzahl von vorher vereinbarten Kategorien von Zimmern für eine bestimmte Zeit zur Verfügung.
- Der Besteller verpflichtet sich hiermit, dem Hotel rechtzeitig eine komplette Liste der Kunden (insbesondere Namen und Zimmerwunsch) in Textform zur Verfügung zu stellen, damit das Hotel rechtzeitig und entsprechend disponieren kann.
- Die Preise für die Zimmer sind „net of commission“ und enthalten das Frühstück vom Buffet sowie die anteilige Mehrwertsteuer und Bedienung.
- Stornierungen von Zimmerkontingenten durch den Besteller können jeweils nur für den gesamten vereinbarten Zeitraum erfolgen und müssen dem Hotel in Textform mitgeteilt werden. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen wird eine pauschale Gebühr in Höhe des vereinbarten Zimmerpreises fällig. Nicht fristgerechter Eingang von geforderten Deposit- oder Vorauszahlungen gilt als Stornierung des entsprechenden Zimmerkontingents.
- Dem Besteller steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden ist oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die nach Absatz 4 geforderte Entschädigungspauschale ist (bspw. wenn das Hotel das Zimmer anderweitig vermieten konnte).
- Zimmer aus den vereinbarten Zimmerkontingenten, die bis 18.00 Uhr nicht in Anspruch genommen werden, können vom Hotel anderweitig vermietet werden, sofern nicht vorher vom Besteller in Textform mitgeteilt wird, dass der Gast erst nach 18.00 Uhr eintreffen wird.
- Buchungen, Stornierungen und jegliche Änderungen auf der Liste der Kunden (insbesondere Namensänderungen, Änderungen der Ankunfts- und Abreisedaten und Zeiten oder Kostenübernahme durch Dritte) sind dem Hotel rechtzeitig in Textform mitzuteilen.
- Der Zimmerkontingentvertrag bedarf der Schriftform und kommt erst zustande, wenn dem Hotel ein von beiden Vertragsparteien unterzeichnetes Exemplar vorliegt.
IX. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
- Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Hotelaufnahmevertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Schwerin. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Schwerin.
Stand: 04/2025
schlossgut gross schwanseeAm Park 1
D-23942 Gross Schwansee
Tel: +49 (0)388 27-8848-0
Fax: +49 (0)38827-8848-48
E-Mail: info@schwansee.de
Website: www.schwansee.de
Bankverbindung:
Commerzbank Konstanz
IBAN: DE92 6904 0045 0273 3996 01
Dornier Immobilien Holding GmbH & Co. KG
Amtsgericht München (HRA 111273)
Geschäftsführerin: Janet Schroeder
Steuernummer: 143/512/90839
Umsatzsteuer-ID: DE 327 058 751